Nummer: 11560611
Land: Germany
Quelle: TED
Holzernte FoA Lüttenhagen
Das Forstamt Lüttenhagen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu sieben Auftragnehmern je Fachlos zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum vom 2.1.2019 bis 28.2.2020.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Tragrückung nach Holzeinschlag durch Forstamtspersonal,
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung,
— Motormanueller Holzeinschlag ohne anschließende Rückung,
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Tragrückung,
— Maschineller Holzeinschlag ohne anschließende Rückung.
Fachlos 1: Tragrückung von Kurzholz nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 8 000 fm jährlich
Leistungsorte sind die Reviere des Forstamtes Lüttenhagen der Landesforst M-V AöR.
Tragrückung von Kurzholz nach manuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 8 000 fm jährlich
Fachlos 2: Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 9 000 fm jährlich
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 9 000 fm jährlich
Fachlos 3: Motormanueller Holzeinschlag ohne anschließende Rückung von ca. 2 000 fm jährlich
Motormanueller Holzeinschlag ohne anschließende Rückung von ca. 2 000 fm jährlich
Der Auftraggeber geht davon aus, dass eine Leistungserbringung in 2019 nicht oder nur in sehr geringen Mengen erforderlich wird.
Fachlos 4: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 2 000 fm jährlich
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 2 000 fm jährlich
Fachlos 5: Maschineller Holzeinschlag ohne Rückung von ca. 2 000 fm jährlich
Maschineller Holzeinschlag ohne Rückung von ca. 2 000 fm jährlich
Rückung 40 %
Rückung 100 %
Rückung zu 40 %
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.