Nummer: 17073187
Land: Germany
Quelle: TED
Gesamtschule Osterfeld, Multifunktionsgebäude, Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 HOAI, § 51 HOAI
Die Stadt Oberhausen plant einen Multifunktionskomplex der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur am Standort der Gesamtschule Osterfeld zu errichten.
Hierfür soll der bestehende Gebäudetrakt an der Westfälischen Straße/Ecke Heine Straße des Schulkomplexes, in dem derzeit u. a. die Schulverwaltung und die Schulaula untergebracht sind, zurückgebaut und an gleichem Standort der Neubau eines Multifunktionskomplexes errichtet werden. Dieser Komplex, der neben einem Jugendzentrum und einer zukunftsfähig aufgestellte Stadtteilbibliothek auch eine für den Stadtteil als Veranstaltungsort geöffnete Mehrzweck-Aula beinhaltet, soll an den Bestand angeschlossen werden um einen direkten Zugang vom Schulgebäude zu gewährleisten.
Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses „Soziale Stadt Osterfeld“ soll am Standort der Gesamtschule Osterfeld ein Multifunktionskomplex der sozialen, stadtteilbezogenen Infrastruktur entstehen. Es ist geplant, dass dieser Komplex neben einem Jugendzentrum auch eine zukunftsfähig aufgestellte Stadtteilbibliothek und eine neue, zeitgemäße und für den Stadtteil als Veranstaltungsort geöffnete Mehrzweck-Aula beinhalten wird.
Im Zuge eines 2018 europaweit ausgelobten Architekten-Wettbewerbs nach VgV und RPW 2013 wurde bereits der Wettbewerbssieger für die Planungsleistungen der Objektplanung beauftragt. Die Weiterführung des Siegerentwurfes wird als Dokument „Vorplanung_Stand_2019-02“ zum Download bereitgestellt und dient als Grundlage der zukünftigen Projektbearbeitung.
Die zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (TGA), Leistungsphasen 1-9 sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Vergabe erfolgt in einem abgestuften Verfahren. Mit Zuschlagserteilung beauftragt werden die Leistungsphasen 1-3, § 55 HOAI.
Die Beauftragung der Leistungsphasen 4-9, § 55 HOAI steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch den Fördergeber sowie einer positiven ortspolitischen Beschlussfassung und entfaltet im Falle einer Versagung der Zustimmung keine Rechtskraft.
Hinweis: Es ist damit zu rechnen, dass die Bescheidung des Förderantrages durch den Fördergeber einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Teilnehmer des Verfahrens haben mithin einzuplanen, dass zwischen der Bearbeitung der LPH 1-3 und einer potentiellen Beauftragung der LPH 4 ff ein nicht unerheblicher Zeitraum liegen kann.
Die örtliche Präsenz und personelle Kontinuität in Oberhausen ist in engen Intervallen gemäß Planungserfordernissen sicherzustellen.
Projekt- und Planbesprechungen finden in Oberhausen sowie auch in Köln statt.
Geplanter Beginn der Planung: 1.8.2019
Geschätzte Baukosten (Kostengruppe 300 + 400) brutto: ca. 11.03 Mio. EUR
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung 2016 – VgV). Der Auftraggeber beachtet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Das nach VgV geführte Verfahren besteht aus einem Teilnahmewettbewerb und der sich daran anschließenden Auswahl von 3 Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Sofern mehr als 3 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los.
Die aufgeforderten Bieter geben auf Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Zusätzlich dazu ist eine Präsentation einzureichen, die im Zuge eines Verhandlungsgespräches vorgestellt werde kann und die Punkte 1 bis 4 der Zuschlagskriterien aus dem Dokument „Zuschlagsmatrix“ beinhaltet. Der Umfang sollte eine Präsentationdauer von 40 Minuten nicht überschreiten. Nach einer möglichen Verhandlung über das Erstangebot werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Absatz 11 VgV vor, den Zuschlag nach Maßgabe der Zuschlagskriterien auf Grundlage der verbindlichen Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Anderenfalls werden die beteiligten Bieter zu Verhandlungen und anschließender Einreichung überarbeiteter Angebote aufgefordert.
Nach Prüfung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf Grundlage der bekannt gemachten Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber schreibt die Leistung europaweit im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens aus.