Nummer: 4057346
Land: Germany
Quelle: TED
Freianlagenplanung Sophie-Opel-Schule und Verlegung Kunstrasenplatz.
Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main hat die bestehende Friedrich-Ebert-Schule zu einer neuen Kooperativen Gesamtschule, der Sophie-Opel-Schule, weiterentwickelt. Für die Umsetzung der neuen Schulform sind Erweiterungsbauten notwendig, dabei wird unter anderem der vorhandene Kunstrasenplatz überbaut. Durch die baulichen Veränderungen ist das Freigelände / der Schulhof neu zu beplanen. Der vorhandene Kunstrasenplatz soll auf das benachbarte Sportgelände um verlegt werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI, LPH 1-9
In einem parallel laufendem Verfahren werden die Leistungen der Objektplanung Bestandsgebäude vergeben.
In vorausgegangenen Verfahren wurden bereits die Leistungen Objektplanung für die Abbruchmaßnahmen (Nawi-Trakt) am bestehenden Standort sowie Neubauten für Unterrichts- und Ganztagesbereiche mit Mensa und einer 1,5 Feld-Sporthalle, die Leistungen der Technischen Ausrüstung und der Projektsteuerung vergeben.
Sophie-Opel-Schule,
Kooperative Gesamtschule,
Ernst-Reuter-Str. 11-15,
65428 Rüsselsheim am Main.
Im Rahmen der Umsetzung des aktuellen Schulentwicklungsplans wurde am Standort der bestehenden Friedrich-Ebert-Schule (FES) eine neue Kooperative Gesamtschule (KGS), die „Sophie-Opel-Schule“ (SOS) eingeführt. Die SOS bietet ein ganztägiges Betreuungsangebot und die Umsetzung des Themas Inklusion findet besondere Beachtung.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 wurde ab der 5. Klasse die neue Schule / Schulform gegründet. Die SOS wird somit sukzessive an diesem Standort weiterentwickelt, während die FES ab dem Schuljahr 2016/17 ausläuft.
Die neue Schule hat bis zu 7 Klassen pro Jahrgang und ist zurzeit mit einem Jahrgang auf dem Siedlerplatz in einer Interimsanlage untergebracht. Der auslaufende Schulbetrieb der Friedrich-Ebert-Schule findet zurzeit noch in den Bestandsräumlichkeiten statt.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen für die Freianlagen des Schulhofgeländes. Durch die Erweiterungsneubauten und den Abriss des Nawi-Traktes ergibt sich eine veränderte Schulhofsituation für die SOS. Bei der Planung des Außengeländes sind die Barrierefreiheit / Inklusion und die Ganztagesbetreuung zu berücksichtigen. Außerdem hat sich die SOS dem Ziel „bewegte Schule“ verschrieben. Der Fokus sollte auf die Schaffung und Gestaltung von Bewegungsreizen/-anlässen liegen und eine vielfältige Nutzung der Freiflächen durch die Schüler ermöglichen. Die Maßnahmen zur Neugestaltung des Schulhofes werden dabei sukzessive umgesetzt. Beabsichtigt ist, nach Beauftragung, gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Nutzer eine Bedarfsplanung zu entwickeln. Die Vorgehensweise und Honorierung dieser Planung wird nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
Die zu beplanende Fläche auf dem Schulgelände beträgt ca. 20.000 m2 inklusive Parkplätzen. Von der Gesamtfläche entfallen ca. 1.400m2 auf bereits angelegte Flächen. Diese sind nach Abschluss der Bauarbeiten an den Gebäuden und dem Rückbau der Baustelleneinrichtung ggf. entsprechend wieder herzurichten.
Ein weiterer wichtiger Teil der Planungsaufgabe steht in direktem Zusammenhang mit den Erweiterungsbauten der SOS – die Fläche des bestehenden Kunstrasenplatzes wird durch eben diese Gebäude überbaut. Daher ist es erforderlich den vorhandenen Kunstrasenplatz an geeigneter Stelle auf das angrenzende Sportgelände zu verlegen.
Insgesamt sind bei den Sportaußenanlagen für den Schulsport sind die Mindestanforderungen für das Leichtathletik-Training und die Durchführung der entsprechenden Wettkämpfe im Rahmen der Bundesjugendspiele mit in die Außenfläche zu integrieren. Hierzu sind die Vorrichtungen für die Disziplinen Sprint (100 m-Bahn), Sprung (Weit- und Hochsprunganlage), Werfen/Stoßen (Kugelstoßanlage) und Ausdauer vorzusehen. Sportfelder für den Mannschaftssport sind in der Halle vorhanden.
Eine Machbarkeitsstudie wurde hierfür bereits erstellt und liegt als Anlage bei, ebenso Planungsvarianten zur Abstimmung mit dem Verein, diese sind noch nicht endgültig beschlossen. Im Gegensatz zur Aussage der Machbarkeitsstudie kann das Baseballfeld nicht ersatzlos entfallen. Weiterhin sind das entsprechende Gutachten zur Baugrunduntersuchung und die Machbarkeitsstudie zu beachten.
Das Sportgelände umfasst derzeit ca. 25 000 m2. Die Nettospielfläche des Kunstrasenplatzes beträgt hierbei 60 x 90m zuzgl. barrierefreier Auslaufflächen.
Die voraussichtlichen Kosten betragen für das Schulhofgelände ca. 1,69 Mio. EUR netto für die KG 500 und für den Sportplatz ca. 1,65 Mio. EUR netto für die KG 500.
Ziel ist es für diese Maßnahme im Mai 2018 einen Bauantrag einzureichen. Die Fertigstellung des Sportplatzes ist für Sommer 2019 angestrebt. Der Baubeginn für den Schulhof ist für Mitte 2021 und Fertigstellung im 3. Quartal 2022 angestrebt.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Vertragsentwurfes der Stadt Rüsselsheim am Main.
Dem Büro, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).