Nummer: 7285468
Land: Germany
Quelle: TED
Erstellung eines Films betreffend den Bayerischen Nationalpark
Der Nationalpark Bayerischer Wald feiert im Jahr 2020 als erster und somit ältester Nationalpark der Bundesrepublik Deutschland sein 50-jähriges Bestehen.
Dieses Jubiläum soll zum Anlass genommen werden mit einem 90 minütigen Dokumentarfilm (Fernsehversionen sowie Videoclips für die eigene Homepage inclusive) die Wildnis, die sich in den letzten 50 Jahren im Nationalpark entwickelt hat, im Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur einem breiten Publikum sowohl im Kino als auch im europaweiten öffentlich rechtlichen Fernsehen nahe zu bringen.
Nationalpark Bayerischer Wald
Filminhalt.
Der Film soll sich mit der zunehmenden Bedeutung von Wildnis in unserer Gesellschaft und der biologischen Vielfalt am Beispiel der Waldentwicklung der letzten 50 Jahre im Nationalpark auseinandersetzen und dabei das Spannungsfeld zwischen Mensch und Natur aufgreifen und dokumentieren. Der Entstehungsgeschichte gilt nicht das Hauptaugenmerk, daher soll Archivmaterial lediglich in geringem Umfang eingesetzt werden.
Inhaltlich begleitet werden soll die Filmhandlung von Protagonisten, die sowohl für das Schutzgebiet und seine Aufgabenfelder als auch für dessen internationale Bedeutung stehen.
Bei der Erstellung des Films legen wir besonderen Wert auf:
— eine dramaturgisch eigene Handschrift und eine unverwechselbare Ästhetik, die höchsten Qualitätsansprüchen genügt und eine Kino- und Festivalauswertung genauso ermöglicht wie eine Ausstrahlung im Fernsehen (Technischer Standard: 5k ws/Full HD 1920 x 1080 in Apple proress 422 (HQ)).
— die Erstellung aktueller Aufnahmen von Flora und Fauna der Bergwälder im Nationalpark (nicht älter als 2 Jahre),
— die Auswahl der Protagonisten, anhand derer sich u. a. die internationale Herangehensweise widerspiegeln muss Technik.
Der Einsatz von Filmtechniken wie Zeitraffer, Zeitlupe, Drohnen etc. wird vorausgesetzt Sprache.
Auf Grund des internationalen Ansatzes soll der Film nicht nur in Deutsch, sondern auch in Englisch und nach Möglichkeit auch in Tschechisch produziert werden.
Das Budget für den Film beträgt 300 000 EUR.
Es ist durchaus gewünscht, wenn Bewerber bzw. Bieter schon im Vergabeverfahren relativ gefestigte Konzepte vorlegen. Spätestens im Verhandlungsverfahren muss das Angebot Zusagen über Co-Produktionen oder Fördermittel enthalten. Es ist überaus erwünscht, wenn die genannten Eigenmittel von 300 000 EUR noch erheblich aufgestockt werden könnten durch Einwerbung weiterer Mittel, z.B. auch aus der Filmförderung.
Nachvertonung in englischer und optional in tschechischer Sprache.
Eine modulare Weiterverwertung des Films ist zu ermöglichen – Eyecatcher, Messeauftritte, Schulen, Internet, etc.
Bewerbergemeinschaften können die Voraussetzungen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit kumulativ erfüllen. Die einzelnen Partner haben in diesem Fall die jeweils auf sie passenden Nachweise bzw. Erklärungen abzugeben. Das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen muss in der Person bzw. dem Betrieb aller Bietergemeinschaftspartner vorliegen. Entsprechendes gilt für Nachunternehmer.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Rüge (das sog. Rüge-Vorverfahren) bildet eine zwingende Voraussetzung für das spätere kostenpflichtige Vergabenachprüfungsverfahren. Die Antwort des öffentlichen Auftraggebers, ob er der Rüge abhelfen möchte, ist grundsätzlich abzuwarten. Dazu kann der Bieter auch kurze Fristen für die Beantwortung der Rüge setzen. Im Falle der Nichtabhilfe wird ein an die Vergabekammer gerichteter Nachprüfungsantrag von dieser regelmäßig äußerst schnell vorgeprüft und innerhalb von wenigen Stunden an den öffentlichen Auftraggeber übermittelt, so dass im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld des Zuschlags auch am Vormittag des letzten Arbeitstages vor dem angekündigten frühesten Zuschlagstermin das Zuschlagverbot ausgelöst und Rechtsschutz erlangt werden kann.