Nummer: 8069416
Land: Germany
Quelle: TED
Innovativer und nachhaltiger Ersatzneubau von Betonbrücken
Bergisch Gladbach
Aufgrund der alternden Bausubstanz, des kontinuierlich gestiegenen Schwerlastverkehrs, weiteren prognostizierten Erhöhungen sowie der vorhandenen Defizite bei bestehenden Straßenbrücken gewinnt der Ersatzneubau zunehmend an Bedeutung. Bei der Erstellung von Straßenbrücken als Ersatzneubauten innerhalb des bestehenden Straßennetzes resultieren während der Bauzeit durch die temporäre, vollständige oder teilweise Außerbetriebnahme der Bauwerke Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses. Gerade auf hochbelasteten Streckenabschnitten sind deshalb Vorgehensweisen gefragt, welche sowohl die notwendigen verkehrlichen Einschränkungen als auch die Bauzeit insgesamt auf ein Minimum reduzieren und damit die Verfügbarkeit des Bauwerks sicherstellen. Für den „Ersatzneubau“ sollen unter Berücksichtigung der verschiedenen Bauweisen und Bauverfahren Vorgehensweisen bereitgestellt werden, welche unter Einbeziehung von innovativen Lösungsansätzen Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum reduzieren. Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Objektebene (d. h. auf der Ebene des einzelnen Bauwerks). Belange anderer Verkehrsträger (Schiene und Wasserstraße) sollen ggf. berücksichtigt werden.
Bei den Untersuchungen soll der Fokus auf der „Verringerung der Bauzeit“ und der „Minimierung der Verkehrseinschränkungen“ gelegt werden.
Es sollen folgende Teilprojekte bearbeitet werden:
– Darstellung des derzeitigen Vorgehens (aktueller Standard).
– Darstellung von innovativen Ansätzen (auch aus dem Ausland).
– Vergleichende Gegenüberstellung des derzeitigen Vorgehens und der innovativen Ansätze.
– Erstellen von Konzepten für die Realisierung.
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen!
Die Bestimmungen der VOL/A werden nicht Vertragsbestandteil. Den Bietern entsteht kein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser Bestimmungen, da sie lediglich den Charakter von Dienstanweisungen an die Beschaffungsstellen tragen.
Form der Angebote:
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) aufgeführten Vordrucke (Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen Angebot.
FE 15.0596/2014/RRB.
„Innovativer und nachhaltiger Ersatzneubau von Betonbrücken“.
Schlusstermin für den Eingang des Angebotes:
15.2.2017 / 15.00
— Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen.
Brüderstraße 53.
51427 Bergisch Gladbach
Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurück geschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter www.evergabe-online.de bzw. www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen sind.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
VI 4.3. Einlegung von Rechtsbehelfen.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/ Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.