Nummer: 6287539
Land: Switzerland
Quelle: TED
BKP 281.0 Unterlagsböden (Schwimmende Estriche)
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen ab Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begündung mit Angabe der Beweismittel sowie die rechtsgültige Unterschrift zu enthalten.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 8.2.2018, Dok. 1006781